Vereinsstatuten

Statuten des Vereins

FORUM MEDIZIN UND PHILOSOPHIE

§ 1 Name und Sitz

Unter dem Namen „Forum für Medizin und Philosophie“ besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am Wohnort des Präsidenten

§ 2  Zweck

Das Forum

2.1.                   fördert eine vertiefte kritische Reflexion über die grundlegenden Denkformen, welche in der Medizin als Wissenschaft und als Praxis wirksam sind.

2.2.                    reflektiert das Selbstverständnis medizinischen Alltags und erarbeitet Lösungsvorschläge zu den untersuchten Fragen. Es bedient sich dabei philosophischer Methoden.

2.3.                   fördert das kreative Denken und den offenen und konstruktiven Diskurs darüber, wie sich die Medizin in einem fortlaufenden Prozess weiter entwickeln kann und soll.

2.4.                   sucht Einfluss auf das Selbstverständnis von Ärzten, Ärztinnen und anderen Medizinalpersonen zu gewinnen.

2.5.                   leistet in einem sich rasch ändernden Umfeld mit steigendem Erwartungsdruck Orientierung.

2.6.                   ist den Werten der europäischen Tradition verpflichtet, namentlich dem kritisch- aufgeklärten Denken, dem respektvollen Dialog und einer humanitären Ethik.

2.7.          fördert Austausch und Zusammenarbeit mit den benachbarten Disziplinen innerhalb des Fachbereichs Medizin und nach aussen mit andern Fakultäten, insbesondere der Philosophie. Medizin und Philosophie sind gleichberechtigt.

Die zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlichen Arbeitsweisen werden in einem Betriebsreglement festgehalten.

§ 3  Finanzielle Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden, sowie über Zuwendungen öffentlicher und privater Herkunft. Die Unabhängigkeit des Vereins wird dadurch nicht beeinträchtigt.

§ 4  Mitgliedschaft

Mitglied des „Forum  Medizin und Philosophie“ können werden:

4.1.        Aerztinnen, Aerzte und Studierende der Medizin

4.2.        Angehörige anderer Medizinalberufe

4.3.        Philosophinnen, Philosophen und Studierende der Philosophie

4.4.        Personen aus andern gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Bereichen, die bereit sind, den Vereinszweck zu erfüllen.

Die Mitglieder bilden sich in ihrem Denken ständig weiter.

Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten/die Präsidentin zur richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

§ 5  Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt

– bei natürlichen Personen durch Austritt, Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrags, Ausschluss oder Tod

§ 6  Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss an den Präsidenten gerichtet werden. Der für das laufende Vereinsjahr erhobene Beitrag ist geschuldet.

Der Entscheid zu einem Vereinsausschluss wir durch den Vorstand gefällt. Das betroffene Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.

§ 7  Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

7.1                     die Generalversammlung

7.2                     der Vorstand

7.3                     die Rechnungsrevisoren

§ 8 Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Jährlich findet eine ordentliche Generalversammlung statt. Erachtet es der Vorstand als notwendig, können ausserordentliche Generalversammlungen einberufen werden.

Auf schriftlich begründetes Gesuch eines Drittels der Vereinsmitglieder kann eine ausserordentliche GV einberufen werden.

Zur Generalversammlung werden die Mitglieder vier Wochen im Voraus schriftlich unter Beilage der Traktandenliste eingeladen. Statutenänderungen müssen traktandiert sein.

Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:

8.1.        Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichtes

8.2.        Diskussion und Genehmigung der im kommenden Jahr geplanten Aktivitäten

8.3.        Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes

8.4.        Beschluss über das Jahresbudget und Festsetzung des Mitgliederbeitrages

8.5.        Wahl bzw. Abwahl des Präsidenten und des Vorstandes sowie der       Rechnungsrevisoren

8.6.        Festsetzung und Änderung der Statuten (Verweis auf § 13)

8.7.        Entscheid über Rekurse bei Ausschlussverfahren

8.8.        Vereinsauflösung (Verweis auf § 14)

Die Generalversammlung entscheidet mit einfachem Mehr (Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen).

§ 9  Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, nämlich dem Präsidenten, dem Aktuar und dem Quästor. Die Generalversammlung kann weitere Mitglieder in den Vorstand wählen. Der Präsident wird von der Generalversammlung gewählt, im übrigen konstituieren sich die Mitglieder des Vorstandes selbst.

Der Vorstand hat die Kompetenz, ein Betriebsreglement zu erlassen

§ 10 Die Revisoren

Die Generalversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Vereins- und Buchführung kontrollieren.

§11 Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

§ 12. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

§ 13 Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können an der Generalversammlung abgeändert werden, wenn die Änderung traktandiert ist und zwei Drittel der Anwesenden dem Änderungsvorschlag zustimmen.

§ 14 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann mit zwei Drittel der Stimmen aller Vereinsmitglieder beschlossen werden

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.

§ 15. Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 28. Juni 2012 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Luzern , den 28. Juni 2012

Der Tagespräsident:                                                          Der Tagesaktuar

Piet van Spijk                                                                    Beat Ineichen